Ein- und Ausreiseregelungen

Hinweise zur Ein- und Ausreise


EinreisequittungDeutsche benötigen zur Einreise nach Gambia einen gültigen Reisepass. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt; ein Lichtbild ist unabhängig vom Alter des Kindes erforderlich. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Das Einreisedokument muss mindestens 6 Monate gültig sein.

Ein Visum wird bei der Einreise erteilt und ist 21-28 Tage gültig. Bei Aufenthalt über 28 Tage muss ein Antrag auf Aufenthaltsverlängerung (gebührenpflichtig) beim gambischen „Immigration Department“ gestellt werden.

Österreicher und Schweizer Staatsbürger benötigen ein Visum, das sie bei allen konsularischen Vertretungen der Republik Gambia beantragen können.

Es wird empfohlen, von den gesamten Reisedokumenten eine Kopie anzufertigen, und diese getrennt von den Originalen aufzubewahren. Im Falle eines Verlustes beschleunigt und vereinfacht dies die Ausstellung von Ersatzdokumenten.

Eine Einreisesteuer in Höhe von EUR 10,-- wird bei Ankunft auf den Flughafen in Banjul „Banjul Yundum International“ (BJL) fällig. Diese ist vor Ort zu entrichten. Auch beim Verlassen des Landes wird eine Ausreisesteuer in Höhe von EUR 30,-- fällig.