Auswärtiges Amt - Deutschland
Bilaterale Beziehungen zwischen Gambia und Deutschland
Stand: September 2003
Quelle: www.auswaertiges-amt.de
Nicht zuletzt wegen des in der Vergangenheit erheblichen entwicklungspolitischen Engagements Deutschlands (bis 1994 ca. 52 Mio EUR Finanzielle Zusammenarbeit; ca. 46 Mio EUR Technische Zusammenarbeit; ca. 20 Mio EUR sonstige Zusagen) sind die Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland traditionell problemlos und freundschaftlich.
Seit 1976 besteht das Rahmenabkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit. Ein Umschuldungsabkommen wandelte 1979 im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit Kredite in Höhe von 8,1 Mio EUR in Zuschüsse um. Seitdem wird Entwicklungshilfe nur noch als Zuschuss vergeben. Aufgrund eines Beschlusses des Haushaltsausschusses vom Sommer 1994 erhält Gambia seit 1995 keine bilaterale Entwicklungshilfe mehr. Eine Ausnahme bildet die im Jahr 2001 erfolgte Aufstockung des größten verbleibenden deutschen EZ-Projekts, des deutsch-gambischen Forstprojekts. Im Jahr 2002 wurden darüber hinaus 150.000 EUR für ein Familienplanungsprojekt zugesagt.
Die Schwerpunktverlagerung der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit auf den EU-Rahmen, die damit zum Ausdruck kommt, spiegelt sich auch in den politischen Beziehungen wider, bei denen sich die Bundesrepublik für einen substantiellen europäisch-gambischen Dialog engagiert - gerade auch in den sensiblen Fragen der Wahrung von Menschenrechten und der Festigung demokratisch-rechtsstaatlicher Institutionen.
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amt
Zuständige deutsche Auslandsvertretung
Zuständig ist die deutsche Botschaft in Dakar / Senegal.